AUFTRAGS-
VERARBEITUNG
Der Gesetzgeber legt im Rahmen der DSGVO fest, dass jedes Unternehmen ein Verzeichnis der Auftragsdatenverarbeitung (Auftragsverarbeitung) führt. Dabei werden Verarbeitung und Nutzen von personenbezogenen Daten, der Auftragsverarbeiter, der Verantwortliche für die Verarbeitung und die Kategorisierung der personenbezogenen Daten erhoben.
Die Erstellung eines Verzeichnisses für Auftragsverarbeitung erfordert tiefgehende Kentniss der Unternehmensprozesse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Verzeichnisse. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.